Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft Heidelberg

Fragen und Antworten (FAQ)

1. Was genau ist die StudZR und welche Zielgruppe spricht sie an?
Die StudZR, eine Initiative von Heidelberger Jurastudenten, ist die erste erfolgreich von Studenten herausgegebene und am Markt etablierte juristische Fachzeitschrift. Sie richtet sich an eine breite Fachöffentlichkeit und bietet sowohl Studierenden als auch arrivierten Wissenschaftlern und Praktikern die Möglichkeit einer Veröffentlichung in ihrem Fach.

2. Welche Anforderungen stellt die StudZR an Autoren? Gibt es auf Seiten der Studenten Einschränkungen wie etwa eine Mindestsemesteranzahl?
Es entspricht der Zielsetzung einer studentischen Zeitschrift, jedem interessierten Studenten die Möglichkeit einer wissenschaftlichen (Erst-)Publikation zu eröffnen. Allein die Qualität der eingesandten Manuskripte entscheidet über die Annahme zu Veröffentlichung.

3. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob ein vorgeschlagener Beitrag für eine Veröffentlichung geeignet ist? Bedürfen die Arbeiten einer (rein) rechtlichen Thematik?
(1) Der für eine Veröffentlichung vorgeschlagene Aufsatz sollte thematisch einen möglichst großen Leserkreis ansprechen. Entscheidend ist, dass er entweder einen wissenschaftlichen oder einen didaktischen Mehrwert enthält; bei Aufsätzen, die auf Seminararbeiten basieren, ist die Benotung der Arbeit hierfür ein erstes Indiz. Übungshausarbeiten und -klausuren werden im Regelfall gemeinsam mit dem Dozenten, der die Übung geleitet hat, veröffentlicht, wenn er sie für besonders gelungen hält
(2) Der Redaktion ist neben dem wissenschaftlichen Anspruch zugleich auch die Ausrichtung an den Bedürfnissen der Studenten ein Anliegen.(3) Alle Beiträge, die für eine Veröffentlichung geeignet scheinen, werden an ein Mitglied unseres Wissenschaftlichen Beirats weitergeleitet, der endgültig über die Annahme zur Veröffentlichung entscheidet. Im Falle der Annahme kommen von Seiten des Beirats oftmals noch Anregungen zur Verbesserung der jeweiligen Arbeit(4) Vor der Weiterleitung an den Beirat sind die Manuskripte an unsere Formatierungsvorgaben anzupassen. Insbesondere dürfen gravierende Überschreitungen des erlaubten Umfangs nur in Absprache mit der Redaktion erfolgen. Aufsätze haben in der Regel einen Umfang von ca. 55.000 Zeichen, Urteilsrezensionen von 25.000 Zeichen (jeweils mit Fußnoten, ohne Leerzeichen).

4. Können auch im Rahmen des Studiums verfasste Arbeiten (z.B. Hausarbeiten, Studienarbeiten, Klausuren) veröffentlicht werden? Ist hiefür die Zustimmung seitens der Universität bzw. des jeweiligen Dozenten erforderlich?
Dass die in der StudZR veröffentlichten Beiträge auf Seminar- oder Übungsarbeiten basieren, ist der Regelfall. Häufig empfiehlt es sich, vor der Veröffentlichung die Arbeit mit dem jeweiligen Dozenten gemeinsam unter dem Aspekt der Publikationsreife zu überarbeiten. Die Erfahrung zeigt, dass Dozenten bei vielversprechenden Arbeiten hierzu gern bereit sind

5. Können Artikel in der StudZR erscheinen, die bereits anderweitig publiziert wurden?
An Zweitveröffentlichungen besteht grundsätzlich kein Interesse.

6. An wen wende ich mich, wenn ich eine Arbeit herausgeben möchte?
Wer an der Veröffentlichung eines Aufsatzes interessiert ist, wendet sich zunächst an: aufsaetze@studzr.de. Die Autoren werden dann von Redaktionsmitgliedern betreut. Bei Interesse an der Veröffentlichung einer Urteilsanmerkung: rechtsprechung@studzr.de; für die Veröffentlichung von Übungsarbeiten in der Rubrik Methodik: methodik@studzr.de.

7. Welchen formalen Anforderungen muss die vorgeschlagene Arbeit genügen?
Die Formatierungsvorgaben der StudZR finden Sie hier.

8. Wie umfangreich sollten die einzelnen Beiträge sein? Gibt es eine Mindest- und/oder Höchstzahl an Wörtern oder Seiten?
Aufsätze haben in der Regel einen Umfang von ca. 55.000 Zeichen, Urteilsrezensionen von 25.000 Zeichen (jeweils mit Fußnoten, ohne Leerzeichen).

9. Wie lange dauert das Auswahlverfahren? Wann werde ich über das Ergebnis informiert?
Über die Dauer des Auswahlverfahrens lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Die Überprüfung durch den Beirat kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns aber um eine zügige Rückmeldung.

10. Ist eine Veröffentlichung für mich mit Kosten verbunden? Werde ich für die Bereitstellung eines Artikels entlohnt?
Mit Kosten ist eine Veröffentlichung nicht verbunden. Eine Honorierung erfolgt ebenfalls nicht; Autoren erhalten jedoch vom Verlag Freiexemplare der Ausgabe, in der ihr Beitrag erscheint.

11. Gibt es eine Rubrik in der StudZR, in der Stellungnahmen der Leserschaft zu erschienen Artikeln und behandelten Themen abgedruckt werden?
Leser haben die Möglichkeit, zu den in der StudZR publizierten Beiträgen Stellung zu nehmen und ggf. abweichende Ansichten zu begründen. Für die Publikation einer solchen Stellungnahme gilt dasselbe wie für sonstige Beiträge: Eine Veröffentlichung erfolgt, wenn sie einen wissenschaftlichen oder didaktischen Mehrwert darstellt.

12. Sind Beiträge, die in der StudZR veröffentlicht werden, zitierfähig?
Es liegt im Ermessen jedes Autors, welche Aufsätze er zitiert und welche nicht. In Anbetracht des hohen Anspruchs, den wir an die Qualität der publizierten Beiträge stellen, gehen wir davon aus, dass sie auch zitierfähig sind; mehr und mehr wird die StudZR auch in Lehrbüchern, Kommentaren und Handbüchern zitiert.

13. Wo kann ich weitere Informationen über den Veröffentlichungsprozess finden? Gibt es einen direkten Ansprechpartner, an den ich mich diesbezüglich wenden kann?
Weitere Fragen beantworten alle Mitglieder der Redaktion gern.
Die aktuelle StudZR-Ausgabe 1/2010 wird unterstützt von

Kaufen Sie die StudZR in Ihrer Buchhandlung, direkt beim Verlag oder bestellen Sie die StudZR im Fortsetzungsbezug.
Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, um über das Erscheinen neuer Ausgaben informiert zu werden.
Diese Webseite wird unterstützt von